AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Prüfstandes 
IBU Ingenieurbüro für Umweltanalytik GmbH 
Langenberger Straße - 24a 01612 Glaubitz

 

1. Geltung der AGB 

(1) Für alle übernommenen Aufträge und ausgeführten Leistungen gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbeziehungen des Kunden gelten nur dann als vereinbart, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.  

(2) Alle sonstigen Vertragsabreden sowie Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.  

2. Angebots- und Planunterlagen, Leistungen des Kunden  

(1) An allen erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerischen Grundlagen behalte ich mir alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne meine schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.  

3. Lieferzeit, Arbeitsausführung  

(1) Ausführungsfrist für Lieferungen und Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich oder mündlich vereinbart wurden. Sie sind angemessen zu verlängern, sofern der Kunde seinen Mitwirkungs- oder Zahlungspflichten nicht nachkommt, sowie wenn Hindernisse eintreten, die von mir nicht zu vertreten sind.  

(2) Die Verantwortung für die fristgerechte Beauftragung zur Überprüfung von Messgeräten nach §13 1.BImSchV trägt der Kunde.  

(3) Die Leistungen und Arbeiten werden nach VDI 4208 Blatt 2 ausgeführt und können von den Mitarbeitern der IBU Ingenieurbüro für Umweltanalytik GmbH durchgeführt werden.  

(3) Bei Versäumen eines abgesprochenen Prüftermines wird dem Kunden bei der nächsten Leistung eine Pauschale aufgeschlagen (siehe aktuelle Preisliste Pos. 5). Diese Pauschale gilt auch für kundenindividuelle Prüftermine.  

4. Preise, Zahlung  

(1) Die angebotenen Preise (aktuelle Preisliste) gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes. An die Angebotspreise ist die IBU Ingenieurbüro für Umweltanalytik GmbH nur für einen Zeitraum von drei Monaten nach Vertragsschluss gebunden.  

(2) Festpreise sind nur wirksam, sofern sie schriftlich und mit einer zeitlichen Absprache über Aufnahme und Abschluss der Arbeiten vereinbart werden.  

(3) Leistungen, die nicht angeboten wurden, jedoch zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden, sind zusätzlich zu vergüten.  

(4) Alle Zahlungen sind ohne Abzug auf das angegebene Bankkonto innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zu leisten. Skonto oder Rabatte werden nur in vereinbarten Sonderfällen gewährt.  

5. Gewährleistung und Haftung  

(1) Gewährleistungsansprüche richten sich nach den Regelungen der gelten gesetzlichen Vorschriften des BGB.  

(2) Bei leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung der IBU Ingenieurbüro für Umweltanalytik GmbH auf den nach der Art der Ware und Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen meiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haftet die IBU Ingenieurbüro für Umweltanalytik GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.  

(3) Bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung ist die Haftung der IBU Ingenieurbüro für Umweltanalytik GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für die Haftung meiner Erfüllungsgehilfen.  

(4) Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei mir zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden sowie Verlust des Lebens und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG).  

6. Allgemeines  

(1) Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag der Sitz meines Unternehmens.  

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.